Ambulante Wochenbettbetreuung in Stein am Rhein und Umgebung

Deine Grundversicherung übernimmt die Kosten für die Betreuung durch eine Hebamme in den ersten 56 Tagen nach der Geburt.

Falls Du dein erstes Kind bekommen hast, einen Kaiserschnitt oder eine Frühgeburt hattest, darf Dich deine Hebamme maximal 16 Mal besuchen. Bei jedem weiteren Kind, welches Du vaginal geboren hast, stehen Dir maximal 10 Besuche durch eine Hebamme zu. Die Betreuung kann bei Bedarf mit einer ärztlichen Verordnung verlängert werden.

Da der Zeitpunkt einer Geburt nicht voraussehbar ist, bin ich ab 37+0 SSW bis zur Geburt für Dich auf Pikett. Viele Gemeinden übernehmen die dadurch anfallende Pikettentschädigung (einmalig 115.-) für die Hebamme. Falls deine Gemeinde die Pikettentschädigung nicht übernimmt, müssen die Kosten von Dir übernommen werden.

 

Ich biete meine Betreuung in der Region Stein am Rhein (bis 20km Entfernung) in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Thurgau an. Freie Kapazitäten habe ich aktuell noch für Mitte/Ende Oktober 2024 und ab Dezember 2024. Im November 2024 bin ich leider bereits komplett ausgebucht. Ich freue mich auf euch!